Wann ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt notwendig?

Es gibt schönere und angenehmere Termine im Leben als den beim Zahnarzt. Viele Patienten verbinden den Besuch mit etwas Unangenehmem und schrecken vor einer Behandlung zurück. Sie haben Angst, zu viel mitzubekommen und „bohrende“ Schmerzen ertragen zu müssen. Doch heutzutage braucht niemand mehr zu zittern und zu schwitzen, wenn es um eine Zahnbehandlung geht. Beinahe jeder Zahnarzt bietet mittlerweile eine Vollnarkose an.

Was passiert bei einer Vollnarkose?

Die Vollnarkose schaltet das Bewusstsein des Patienten für eine bestimmte Zeitspanne aus, er fällt in eine Art Tiefschlaf und bekommt nichts mehr mit von dem, was um ihn herum passiert. Da die Narkose zu einer vollkommenen Bewusstlosigkeit, Schmerzausschaltung und Muskelentspannung führt, muss der Patient dabei künstlich beatmet werden. Natürlich geschieht die Narkotisierung stets unter Aufsicht und Kontrolle eines erfahrenen Anästhesisten.

Wer braucht eine Vollnarkose beim Zahnarzt?

  • Patienten mit ausgeprägter Zahnarztangst:
    Viele Patienten leiden unter einer Zahnarztphobie (mehr oder weniger stark ausgeprägt), sie haben Angst vor Schmerzen und den typischen Geräuschen oder Gerüchen, die eine Zahnbehandlung mit sich bringen kann. Da manche Angstpatienten die Behandlung ansonsten komplett verweigern oder immer die Gefahr einer Panikreaktion während der Behandlung besteht, ist es in manchen Fällen besser, wenn diese – dank der Vollnarkose – nichts von der Behandlung mitbekommen.
  • Patienten, bei denen eine örtliche Betäubung nicht optimal wirkt:
    Per Lokalanästhesie kann das Schmerzempfinden an einer bestimmten Stelle ausgeschaltet werden. Der Patient spürt nur ein pelziges Gefühl im Mund, bleibt aber bei vollem Bewusstseins. Abhängig vom Befund ist eine derartige Betäubung manchmal nicht effektiv genug (z.B. bei Abszessen). Hierbei sollte dann auf die Vollnarkose zurückgegriffen werden.
  • Patienten, denen ein umfangreicher Eingriff bevorsteht:
    Behandlungen komplexer und umfassender Art können ebenfalls in Vollnarkose durchgeführt werden. Dies kann z.B. bei der Entfernung von Weisheitszähnen mit komplizierter Lage oder bei umfangreichen Zahnimplantatsoperationen der Fall sein.
  • Personen mit Handicap:
    Eine Vollnarkose kann eine geeignete Maßnahme darstellen, um bestimmte Behandlungen bei Personen mit Verhaltensstörungen, geistiger Behinderung oder psychischen Problemen durchzuführen. Dies greift auch bei Patienten mit starkem Würgereiz oder bei Kindern mit mangelnder Kooperationsfähigkeit.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Vollnarkose?

Wenn die Vollnarkose medizinisch notwendig ist, trägt die Krankenkasse die Kosten. Handelt es sich um eine sogenannte „Wunschnarkose“ ohne medizinische Indikation, müssen die Kosten vom Patienten selbst übernommen werden.